Datum 27. September 1989
Ereignis 89/09/27/00/A
Quellenart Überrest
Quellennachweis Bundesarchiv, Militärarchiv, (BA-MA), DVW 1/67081
Quellenabschnitt Bl. 213-217
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Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium für Nationale Verteidigung

BEFEHL Nr. 105/89

des Ministers für Nationale Verteidigung über
Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung anläßlich des 40. Jahrestages der DDR

vom 27.09.1989

Am 07.10.1989 begehen die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik voller Stolz und Freude den 40. Jahrestag der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik.
Aus Anlaß dieses gesellschaftlichen Höhepunktes entfachten bestimmte Kreise in der BRD eine außergewöhnliche Hetzkampagne gegen unsere Partei- und Staatsführung sowie gegen das gesamte Volk der DDR. Wesentlich verstärkt haben sich ihre provokatorischen Handlungen, die ihren bisherigen Höhepunkt in den bewaffneten Anschlägen gegen unsere Staatsgrenze und das Leben von Bürgern und Grenzsoldaten fanden.
Zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung BEFEHLE ICH:

1.
(1) Auf der Grundlage der Direktiven Nr. 3 und 4 über die Gefechtsbereitschaft der Nationalen Volksarmee bzw. der Grenztruppen der DDR haben die Stellvertreter des Ministers sowie der Stadtkommandant der Hauptstadt der DDR, BERLIN, die Maßnahmen zum Übergang zu einer höheren Stufe der Gefechtsbereitschaft unter Berücksichtigung der kommandierten Kräfte und Mittel sowie der Urlauber zu gewährleisten.
   
(2) Die Diensthabenden Systeme der Teilstreitkräfte sind entsprechend den dafür geltenden militärischen Bestimmungen im vollen Umfang aufrechtzuerhalten.
   
(3) Für die Nationale Volksarmee werden für den Zeitraum vom 06.10.1989, 06.00 Uhr, bis zum 09.10.1989, 06.00 Uhr, Sicherheitsmaßnahmen festgelegt.
   
(4) Die zum Einsatz kommenden Angehörigen der Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen der DDR sind allseitig auf ihren Dienst vorzubereiten. Die Tagesdienste und Wachen sind sorgfältig auszuwählen und einzuweisen.
   
(5) In den Objekten der Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen der DDR ist der Sicherung der Kampftechnik, Bewaffnung und Ausrüstung, insbesondere von Parks, Waffenkammern, Munitions- und Tanklagern, besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
   
(6) In der Militärmedizinischen Akademie und im Lazarett POTSDAM sind zusätzliche Bettenkapazitäten bereitzuhalten.
   
2.
(1) In der Zeit vom 03.10.1989, 06.00 Uhr, bis 09.10.1989, 06.00 Uhr, ist an der Staatsgrenze der DDR zu BERLIN (WEST) zur verstärkten Grenzsicherung überzugehen.
An der Staatsgrenze der DDR zur BRD sind Maßnahmen zum kurzfristigen Übergang zur verstärkten Grenzsicherung vorzubereiten.
An der Staatsgrenze der DDR zur CSSR und zur VR Polen ist die verstärkte Grenzüberwachung durchzuführen.
   
(2) Durch den Stellvertreter des Ministers und Chef der Grenztruppen der DDR und den Stellvertreter des Ministers und Chef der Volksmarine sind die erforderlichen Maßnahmen des Zusammenwirkens mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen auf der Grundlage der Pläne des Zusammenwirkens abzustimmen.
   
(3) Während der Zeit der verstärkten Grenzsicherung sind keine Maßnahmen des Pionier- und signaltechnischen Ausbaus an der Staatsgrenze der DDR zu BERLIN (WEST) durchzuführen.
   
3.
(1) Durch die Nationale Volksarmee und die Grenztruppen der DDR sind in der Zeit vom 06.10.1989, 06.00 Uhr, bis 09.10.1989, 06.00 Uhr, folgende Kräfte und Mittel als Reserven vorzubereiten und in Bereitschaft zu halten

durch den Stellvertreter des Ministers und Chef des Hauptstabes
- ein Einsatzkommando (200 Mann) des Wachregimentes 2 in erhöhter Gefechtsbereitschaft

durch den Stellvertreter des Ministers und Chef der Landstreitkräfte
- ein Mot.-Schützenbataillon (350 Mann) des Mot.-Schützenregimentes 2 im Standort STAHNSDORF in erhöhter Gefechtsbereitschaft
- eine Fallschirmjägerkompanie des Luftsturmregimentes 40 im Standort LEHNIN in erhöhter Gefechtsbereitschaft

durch den Stellvertreter des Ministers und Chef der Luftstreitkräfte und Luftverteidigung
- eine Hubschrauberstaffel (6 Hubschrauber Mi-8T) mit Kräften und Mitteln der fliegertechnischen Sicherstellung aus dem Bestand des Transporthubschraubergeschwader 34 auf dem Flugplatz BRANDENBURG/BRIEST in der Bereitschaftsstufe 3

durch den Stellvertreter des Ministers und Chef der Grenztruppen der DDR
- Einsatzeinheiten in einer Gesamtstärke von 400 Mann
- ein Tauchertrupp im Objekt des Grenzregimentes 36
Der Stellvertreter des Ministers und Chef der Grenztruppen der DDR ist berechtigt, die Einsatzeinheiten auf eigenen Entschluß einzusetzen.

durch den Stadtkommandanten der Hauptstadt der DDR, BERLIN
- ein Einsatzkommando (300 Mann) des Wachregimentes in erhöhter Gefechtsbereitschaft
   
(2) Die Bereitstellung der Reserven hat mit dem Ziel zu erfolgen, im Zusammenwirken mit den Kräften des Ministeriums für Staatssicherheit und des Ministeriums des Innern jederzeit zuverlässig Aufgaben zur Gewährleistung der gesamtstaatlichen Sicherheit, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie einer stabilen politischen Lage in der Hauptstadt der DDR, BERLIN, erfüllen zu können.
   
(3) Der Einsatz der festgelegten Reserven zur Erfüllung von Aufgaben, außer den Einsatzeinheiten der Grenztruppen der DDR, erfolgt auf Befehl des Ministers für Nationale Verteidigung.
   
4. Die Chefs und Leiter der Politorgane haben zu gewährleisten, daß unter Einbeziehung von Berufskadern mit den in den Objekten befindlichen Armeeangehörigen und Angehörigen der Grenztruppen der DDR eine der politischen Bedeutung des 40. Jahrestages der Gründung der DDR angepaßte politische Arbeit sowie vielfältige kulturelle und sportliche Maßnahmen organisiert werden. Der Führung von persönlichen politischen Gesprächen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
   
5.
(1) Zur Gewährleistung einer hohen Führungsbereitschaft sind in den festgelegten Zeiträumen der Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen:
a) in den Dienstbereichen und Bereichen des Ministeriums für Nationale Verteidigung, in den Kommandos der Teilstreitkräfte der NVA, im Kommando der Grenztruppen der DDR und in den Kommandos der Militärbezirke
 
- diensthabende Chefs, die außerhalb der Dienstzeit ständig in ihren Wohnungen erreichbar sein müssen
b) in den Verbänden und Truppenteilen der Teilstreitkräfte der NVA und der Grenztruppen der DDR
 
- Diensthabende der Führung, die, außer zur zeitweiligen Erfüllung von Aufgaben in den Objekten, ständig in ihren Wohnungen erreichbar sein müssen.
   
(2) Bei Notwendigkeit haben die Kommandeure der Verbände und Truppenteile zur Aufrechterhaltung der Führung weitere Kräfte einzusetzen.
   
(3) Die unter Ziffer (1) genannten diensthabenden Chefs sind dem Stellvertreter des Ministers und Chef des Hauptstabes fernschriftlich bis zum 02.10.1989 zu melden.
   
6.
(1) Die Standortältesten haben den Militärstreifendienst im engen Zusammenwirken mit den zuständigen Volkspolizeikreisämtern zu organisieren und im Zeitraum der Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken.
   
(2) Die Kommandeure und Leiter haben eine sorgfältige Vorbereitung der Urlauber und Ausgänger durchzusetzen. Insbesondere sind die Angehörigen der Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen der DDR über ihr Verhalten bei politischen und anderen Provokationen zu belehren.
   
(3) Die Durchfahrt von Urlaubern durch die Hauptstadt der DDR, BERLIN, ist im Zeitraum der Sicherheitsmaßnahmen einzuschränken.

Exkursionen und Ausgang in die Hauptstadt der DDR, BERLIN, sind für Angehörige der Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen der DDR in den festgelegten Zeiträumen nicht gestattet.

   
7.
(1) Die Meldung über die Lage an der Staatsgrenze (Anlage 1) ist am 07.10. und am 8.10.1989 durch den Operativen Diensthabenden des Ministeriums für Nationale Verteidigung vorzubereiten und jeweils bis 02.00 Uhr durch einen Verbindungsoffizier dem Ministerium für Staatssicherheit übergeben zu lassen.
   
(2) Die Angaben der Teilstreitkräfte der NVA und der Grenztruppen der DDR sind dem Operativen Diensthabenden des Ministeriums für Nationale Verteidigung jeweils am Vortag bis 20.00 Uhr fernmündlich zu übermitteln.
   
8.
(1) Mit der Kontrolle der Durchsetzung des Befehls wird der Stellvertreter des Ministers und Chef des Hauptstabes beauftragt.
   
(2) Über die Einleitung der erforderlichen Maßnahmen ist ihm unter Berücksichtigung der Festlegungen der Anlage 2 bis zum 02.10.1989, 12.00 Uhr, fernschriftlich Vollzug zu melden.
   
9. Die Anlagen 1 und 2 werden bestätigt.
   
10. Dieser Befehl tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist, außer der Urschrift, bis zum 30.10.1989 zu vernichten.

Berlin, den 07.09.1989
H. Keßler Armeegeneral

   
interne Nummer 0022