Datum 09. November 1989
Ereignis 89/11/09/00/B
Quellenart Überrest
Quellennachweis Website BStU
Quellenabschnitt  
Faksimile Thesen für die Dienstkonferenz Abteilung M vom 9.11.1989 (Auszug)
   
 

Thesen für Dienstkonferenz des Leiters der Abteilung M des MfS Berlin

1. Die politische Lage in der DDR ist außerordentlich ernst. Die 10. ZK-Tagung hat auf die bestehenden Probleme erste Antworten und Orientierungen gegeben. Eingebunden in die politischen Auseinandersetzungen sind – wie bekannt – Angriffe gegen unser Ministerium. Daraus sind vor allem Konsequenzen zu ziehen, die die Politik der Wende nicht gefährden, sondern wirkungsvoll mittragen können.
2. In einer Reihe von Bezirksverwaltungen kam es zu Erscheinungen, die Dekonspirationen unserer Tätigkeit erkennen lassen sowie zu Drohungen und Verleumdungen. Daraus folgt, daß die Präsenz und die Arbeit des Postkontrollorgans in den gegenwärtigen widersprüchlichen Prozessen einen besonders sensiblen Bereich darstellt.
3. Die Abteilungen M haben bisher in Erfüllung von Befehlen und Weisungen ihren Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der DDR geleistet. Unsere positive Bilanz beweist das. Insbesondere möchte ich hervorheben die Vielzahl der Vorgänge zur Identifizierung von Spionen imperialistischer Geheimdienste in Zusammenarbeit mit der Linie II, die Beiträge zur Aufdeckung von Terror und Gewalthandlungen sowie die Erarbeitung vieler Informationen für eine reale Lageeinschätzung durch das MfS.
4. Für unsere politisch-operative Arbeit fehlte jedoch eine eindeutige gesetzliche Regelung, wie sie Artikel 31, Absatz 2 der Verfassung fordert.
Der inoffizielle konspirative Charakter unserer Arbeit musste daher besonders ausgeprägt sein.
5. In Anbetracht der Lage hat der amtierende Minister, Genosse Generaloberst Mittig am 8.11.1989 entschieden, die Außenstellen der Abteilung M mit sofortiger Wirkung zu schließen, was zur Folge hat, daß die politisch operative Tätigkeit der Abteilungen M vorläufig eingestellt werden muss. In Ausführung dieser Weisung sind die Außenstellen unverzüglich so zu räumen, daß nichts auf Charakter und Umfang der Tätigkeiten der Abteilungen M hinweist. Die betreffenden Räume sind der Deutschen Post bzw. der Zollverwaltung der DDR mit normalem Büroinventar (Möbel) und posttypischen Geräten / Anlagen zu übergeben. Obwohl gesetzliche Regelungen der Zollverwaltung der DDR durch uns genutzt wurden, ist gegenwärtig auch die Tätigkeit der Referate 4 (PZF) nicht mehr durchführbar. Durch die Zollverwaltung der DDR wurden in Übereinstimmung mit uns Entscheidungen über die Bandkontrolle in deren Zuständigkeit getroffen. Die Protokolle über die an die Abteilung 4 meiner Diensteinheit übergebenen fehlgeleiteten Postsendungen, sind zur Übergabe an uns bereit zu halten; sie werden zentral vernichtet.
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interne Nummer 00011

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