Datum | 10. November 1989 |
Ereignis | 89/11/10/07/A |
Quellenart | Tradition |
Quellennachweis | Egon Krenz; "Wenn
Mauern fallen." Urschrift von einem Mitglied des NVA-Forums (Sven_10) zur Verfügung gestellt. |
Quellenabschnitt | |
Fritz Streletz arbeitete den Befehl Nr. 12/89 des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates ”über die Bildung einer operativen Führungsgruppe des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik” in meinem Vorzimmer aus. Dort, wo er bereits am 16. Oktober 1989 den Befehl zur Situation in Leipzig formuliert hatte. Der Führungsgruppe gehörten außer Streletz und dem Chef der Grenztruppen keine Mitglieder des Zentralkomitees an. Das hing damit zusammen, daß die 10. Tagung weiter ging. Zur operativen Führungsgruppe gehörten weiter: ein Stellvertreter des Ministers für Staatssicherheit, ein Stellvertreter des Innenministeriums, der zugleich Chef des Stabes der Volkspolizei war, ein Stellvertreter des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten, der Leiter der Abteilung für Parteiorgane des Zentralkomitees, der Leiter der Arbeitsgruppe für Organisation und Inspektion beim Ministerrat der DDR. Alexander Schalck war nicht Mitglied des Gruppe, weil er seine Aufträge direkt von mir erhielt. Er arbeitete mit der Führungsgruppe jedoch eng zusammen. Die Aufgabe der Führungsgruppe, die ihrem Wesen nach eine Arbeitsgruppe war, bestand darin, Informationen über die Gesamtlage auf dem Territorium der DDR zu sammeln und zu analysieren, ununterbrochen die Lage des Gegners im Westen einzuschätzen sowie Schlußfolgerungen bzw. Vorschläge für gesamtstaatliche Führungsentscheidungen vorzubereiten. Die Arbeitsgruppe tagte in meinem Arbeitszimmer im Zentralkomitee. Sie meldete mir täglich bis 9 00 Uhr die Gesamtlage auf dem Territorium der DDR. Über schwerwiegenden besondere Vorkommnisse mußte ich sofort informiert werden. Kurz vor 8:00 Uhr legte Streletz mir den Befehl zur Unterschrift vor. Um 8 00 Uhr wies ich die Mitglieder der Gruppe in ihre Arbeit ein. Die operative Führungsgruppe hatte keine Befehlsgewalt. Sie hatte weder den Auftrag, militärische Maßnahmen für das Schließen der Grenze zu planen, noch über einen ”Ausnahmezustand” nachzudenken. Der war laut DDR - Verfassung nicht vorgesehen. Mit meinem Wissen oder durch Auftrag der mir unterstellten Minister für Verteidigung, für Staatssicherheit und Inneres sind zu keinem Zeitpunkt militärische oder andere Aktionen zur Schließung der Grenze unternommen worden. Im Gegenteil: alle Alarmierungen hatten nur ein Ziel: bereit zu sein, wenn die Grenztruppen der DDR bei der Erschließung neuer Übergänge Unterstützung bräuchten. Zum Einsatz der Armee gegen das eigene Volk hat es in meiner Amtszeit keinen Befehl gegeben. Es ist nach meiner Kenntnis unwahr, daß in der Operativen Führungsgruppe jemals die Frage erörtert wurden sei, ob die Grenzübergänge wieder geschlossen und der alte Zustand wieder hergestellt werden solle. Niemals wurde die Frage erörtert, ob dafür die Nationale Volksarmee eingesetzt werden könnte. |
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interne Nummer | 00003b |
Datum | 10. November 1989 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ereignis | 89/11/10/07/A | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quellenart | Überrest | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quellennachweis | Befehl Nr. 12/89 des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quellenabschnitt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Befehl Nr. 12/89
des Vorsitzenden des Nationalen Verteidungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Bildung einer operativen Führungsgruppe des Nationalen Verteidungsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 10.11.1989. Zur Beherrschung der unter den gegenwärtigen Bedingungen
bestehenden komplizierten sicherheitspolitischen Situation in der Deutschen
Demokratischen Republik und dem sich daraus ergebenden Erfordernis,
auf jede weitere Zuspitzung der Lage kurzfristig und angemessen zu reagieren
Berlin 10. November 1989 |
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interne Nummer | 00005 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Faksimile | Befehl Nr. 12/89 des Vors. des Verteidigungsrates der DDR (3 Seiten) |
Datum | 10. November 1989 | ||||||||||||||||||||||
Ereignis | 89/11/10/07/A | ||||||||||||||||||||||
Quellenart | Tradition | ||||||||||||||||||||||
Quellennachweis | Hans-Hermann Hertle; "Der Fall der Mauer. Die unbeabsichtigte Selbstauflösung des SED-Staates."; Opladen 1996; ISBN – 3-531-12927-9 | ||||||||||||||||||||||
Quellenabschnitt | ebenda S. 373 ff | ||||||||||||||||||||||
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interne Nummer | 00006a | ||||||||||||||||||||||